Allgemeine Geschäftsbedingungen
Unternehmensdaten
Mechatroniker und Ingenieurbüro Mallin
Rebhügel 15
6911 Lochau
Österreich
Telefon +43 660 4452587
E Mail info@mechatronik und sicherheitstechnik.com
Webseite www.mechatronik und sicherheitstechnik.com
1. Geltungsbereich
Diese allgemeinen geschäftsbedingungen gelten für alle technischen Dienstleistungen, Beratungen, Lieferungen, Reparaturen und werkleistungen, die der Auftragnehmer als Mechatroniker sowie als Ingenieurbüro für Maschinenbau und Automation erbringt. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn sie schriftlich bestätigt werden.
2. Art der Leistungen
Der Auftragnehmer erbringt je nach Auftrag technische Dienstleistungen, Montagearbeiten, Reparaturen, elektrische und mechanische Arbeiten, Messungen, Inbetriebnahmen, Fehlerbehebungen, Umbauten, Risikoanalysen, sicherheitskonzepte, technische Dokumentationen, berechnungen, Softwarearbeiten sowie Beratungs und Planungsleistungen.
Ingenieurleistungen sind grundsätzlich dienstleistungen und keine werkleistungen, sofern nicht ausdrücklich eine werkleistung vereinbart wurde.
3. Leistungsumfang
Der genaue Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot oder der Auftragsbestätigung. Änderungen oder Erweiterungen bedürfen der schriftlichen Zustimmung und können zu zusätzlichen Kosten führen.
4. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber stellt alle notwendigen pläne, maschinendokumentationen, zugänge, daten, fotos und technischen Informationen rechtzeitig und vollständig zur Verfügung. Fehlende oder unvollständige Angaben können zu Verzögerungen führen.
5. Normen und gesetzliche Grundlagen
Leistungen basieren auf dem Stand der Technik sowie den zum Zeitpunkt des Auftrags gültigen normen und gesetzlichen Vorgaben.
Nachträgliche Änderungen führen nicht zu einer nachträglichen Pflicht zur Anpassung der Ergebnisse.
Der Betreiber bleibt verantwortlich für die tatsächliche Umsetzung aller sicherheits und maschinentechnischen Maßnahmen.
6. Preise und Zahlung
Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer.
Das Zahlungsziel beträgt, sofern nicht anders vereinbart, 14 tage.
Bei Projekten können akontozahlungen verlangt werden.
Bei Zahlungsverzug werden marktübliche Verzugszinsen berechnet.
7. Termine und Fristen
Termine sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich als fixe Termine vereinbart.
Ereignisse wie höhere Gewalt, fehlende Mitwirkung, Lieferverzögerungen oder unerwartete technische Probleme verlängern die Fristen angemessen.
8. Eigentumsvorbehalt
Gelieferte bauteile, komponenten und angefertigte Produkte bleiben bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum des Auftragnehmers.
9. Gewährleistung
Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen.
Mängel sind unverzüglich schriftlich mitzuteilen.
Der Auftragnehmer ist berechtigt, zwischen nachbesserung oder ersatzlieferung zu wählen.
Für beigestellte oder gebrauchte Komponenten besteht keine Gewährleistung.
10. Haftung
Es wird nur für grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz gehaftet.
Keine Haftung besteht für mittelbare Schäden, Produktionsausfälle, Stillstände, datenverlust, entgangene Steigerung oder Folgeschäden, soweit gesetzlich zulässig.
Für vom Auftraggeber oder Dritten gelieferte oder veränderte Komponenten besteht keine Haftung.
11. Urheberrechte
Alle erstellten Risikoanalysen, pläne, dokumentationen, berechnungen, software, schemata und technischen Konzepte bleiben geistiges Eigentum des Auftragnehmers.
Eine Weitergabe, Bearbeitung oder Veröffentlichung ist nur mit schriftlicher Zustimmung erlaubt.
12. Datenschutz
Alle übermittelten Daten und Unterlagen werden vertraulich behandelt und nur zur Vertragserfüllung genutzt. Eine Weitergabe erfolgt nur, wenn es gesetzlich vorgeschrieben oder zur Auftragserfüllung notwendig ist.
13. Rücktritt und Stornierung
Der Auftragnehmer kann vom Vertrag zurücktreten, wenn sicherheitsrisiken bestehen, notwendige Informationen fehlen, der zugang nicht möglich ist oder technische Voraussetzungen unklar sind.
Stornierungen durch den Auftraggeber sind nur mit schriftlicher Zustimmung möglich und werden entsprechend dem bereits entstandenen Aufwand verrechnet.
14. Schlussbestimmungen
Es gilt österreichisches Recht.
Gerichtsstand ist der Sitz des Auftragnehmers, soweit gesetzlich zulässig.
Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt der restliche Vertrag wirksam.